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Anwälte

Kanzlei Markert-Rohland • Rohland

 

Hans-Jürgen Rohland - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht
RECHTSANWALT 
Hans-Jürgen Rohland

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Arbeitsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht, Erschließungsrecht, Beitragsrecht
  • Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

 

➤ Hans-Jürgen Rohland

 

Regine Markert-Rohland, Fachanwältin für Sozialrecht
RECHTSANWÄLTIN
Regine Markert-Rohland

Fachanwältin für Sozialrecht

 

 

 

Arbeitsgebiete

  • Sozialrecht
  • Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Ansprüche gegen private Versicherungsunternehmen

 

➤Regine Markert-Rohland

 

CR-Startseite-Adresse
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Kanzlei Market-Rohland - Rohland - wir beraten Sie gern
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Kanzlei
Markert-Rohland • Rohland

Loebensteinstraße 12
vormals Hindenburgstraße 12
30175 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 - 300 396 - 70
Telefax: +49 (0) 511 - 300 396 - 79

 

E-Mail: info@markert-rohland.de
www.markert-rohland.de
 

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HONORAR

Die Anwaltsgebühren sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich in erster Linie nach dem Wert der Sache. Das gilt bei anwaltlicher Tätigkeit vor Gericht uneingeschränkt.

Im außergerichtlichen Bereich sind neben dem Wert der Sache insbesondere Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenheit für die Gebührenbemessung maßgebend. Hier gibt das Gesetz einen Rahmen vor, in dem der Anwalt die Gebühren berechnen kann.

Durch die gesetzliche Regelung sind die Gebühren im voraus weitgehend bestimmbar. Im außergerichtlichen Bereich gibt es in dafür geeigneten Fällen auch die Möglichkeit, Honorare nach Zeit oder Aufwand zu vereinbaren. In diesem Fall ist jedoch immer eine Vereinbarung erforderlich.

Wir sind in jedem Fall darauf eingestellt, daß für Sie die Frage, welche Gebühr Sie für unsere Tätigkeit zu entrichten haben, von großer Bedeutung ist. Wir begrüßen es daher durchaus, wenn Sie vor Beginn des Mandats mit uns über die voraussichtlich entstehenden Gebühren sprechen wollen. Wir sind bereit, diese Gebühren, soweit das tatsächlich möglich ist, im Voraus festzulegen, so daß unangenehme Überraschungen für Sie ausbleiben.

Wenn Sie mit unserer Hilfe einen Prozeß gewinnen, helfen wir Ihnen dabei, neben Ihrer Forderung Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner durchzusetzen.

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