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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltpflichten und Adoptionen.

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Rechtsanwältin Regine Markert-Rohland, Fachanwältin für Sozialrecht in 30175 HannoverIhre Ansprech­partnerin für dieses Rechtsgebiet

Frau Regine Markert-Rohland

Fachanwältin für Sozialrecht

 

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