Arbeitsgebiete:
Schwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts und des Wohnungseigentumrechts
- Kann ich den Mietvertrag unterschreiben?
- Soll ich die Mieterhöhung akzeptieren?
- Kann der Mietzins wegen vorhandener Mängel gemindert werden?
- Muss die Wohnung renoviert werden?
- Ist eine Kündigung wirksam?
- Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?
- Wie fechte ich den Beschluss der Eigentümerversammlung an?
- Welche Fristen sind bei einer Anfechtung zu beachten?
- Was sind bauliche Veränderungen, was sind Modernisierungsmaßnahmen?
- Sind Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung richtig?
- Wie wird eine Wohnungseigentümerversammlung durchgeführt?
- Wie sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zu verstehen?
Typische Gebiete des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts sind:
- Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Rückstand mit Mietzahlungen
- Fristlose und ordentliche Kündigung des Mietvertrages
- Räumungsklagen und Herausgabeklagen
- Mieterhöhungen
- Mängel, Mängelbeseitigung und Mietminderungen
- Renovierungen und Schönheitsreparaturen
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Versammlung der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer
- Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen
- Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
- Überprüfung von Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung